Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.21 KJVOFEJ CH-ZH

Art. 54 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 54

1 Subventionen gemäss § 21 KJG können ausgerichtet werden,

wenn der Projektgegenstand die Voraussetzungen gemäss § 32 Abs.1

lit. b erfüllt.

3 Bezugsquelle: crb.ch

16

Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)

852.21

2 Keine Subventionen werden gewährt für

a. die Bedarfsabklärung,

b. die Erstellung von Projektunterlagen für die Gesuchstellung.

← Art. 53 Kinder und Jugendheimverordnung (KJV) Art. 55 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →