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Art. 37 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)

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Art. 37

Die Tarife gemäss §§ 33 Abs. 1 lit. a–c und 35 Abs. 1 beruhen Anpassung

auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, Stand September 2021. der Tarife

Verändert sich der Landesindex seit der letzten Anpassung um min-

destens 1%, passt das Amt die Tarife auf den 1. Januar des folgenden

Jahres der Teuerung an. Massgebend ist der Indexstand von Ende Sep-

tember. Die angepassten Tarife werden auf Fr. 5 gerundet.

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