852.21
KJVOFEJ
CH-ZH
Art. 37 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)
Art. 37
Die Tarife gemäss §§ 33 Abs. 1 lit. a–c und 35 Abs. 1 beruhen Anpassung
auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, Stand September 2021. der Tarife
Verändert sich der Landesindex seit der letzten Anpassung um min-
destens 1%, passt das Amt die Tarife auf den 1. Januar des folgenden
Jahres der Teuerung an. Massgebend ist der Indexstand von Ende Sep-
tember. Die angepassten Tarife werden auf Fr. 5 gerundet.