852.21
KJVOFEJ
CH-ZH
Art. 28 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)
Art. 28
1 Die Anbietenden reichen mit dem Bewilligungsgesuch für
die ersten drei Betriebsjahre des Heimpflegeangebots die folgenden
Unterlagen ein
a. Finanzplan der oder des Anbietenden,
b. Plankostenrechnung für das Heimpflegeangebot.
2 Anbietende, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung seit mehr als
einem Jahr bestehen, reichen mit dem Bewilligungsgesuch zusätzlich die
letzte revidierte Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang)
ein.
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Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
852.21
3 Im Rahmen der Aufsicht reichen die Anbietenden folgende Unter-
lagen ein
a. die letzte revidierte Jahresrechnung der oder des Anbietenden,
b. die Kostenrechnung für das Heimpflegeangebot.
D. Aufsicht