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852.21 KJVOFEJ CH-ZH

Art. 28 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)

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Art. 28

1 Die Anbietenden reichen mit dem Bewilligungsgesuch für

die ersten drei Betriebsjahre des Heimpflegeangebots die folgenden

Unterlagen ein

a. Finanzplan der oder des Anbietenden,

b. Plankostenrechnung für das Heimpflegeangebot.

2 Anbietende, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung seit mehr als

einem Jahr bestehen, reichen mit dem Bewilligungsgesuch zusätzlich die

letzte revidierte Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang)

ein.

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Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)

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3 Im Rahmen der Aufsicht reichen die Anbietenden folgende Unter-

lagen ein

a. die letzte revidierte Jahresrechnung der oder des Anbietenden,

b. die Kostenrechnung für das Heimpflegeangebot.

D. Aufsicht

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