852.13
OAMAlimV
CH-ZH
Art. 38 : Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV)
Art. 38
Die gesuchstellende Person reicht zusätzlich zu den Unter-
lagen gemäss § 11 die folgenden Unterlagen ein
Nachweis der Rechtshängigkeit einer Unterhaltsklage,
Bezifferung des voraussichtlichen Unterhaltsbeitrags mit Begrün-
dung,
Adresse der mutmasslich unterhaltspflichtigen Person.
Beginn und
Ende des
Anspruchs