852.13
OAMAlimV
CH-ZH
Art. 34a : Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV)
Art. 34a
12 1 Bei Unterhaltsverträgen gemäss Art. 4 Bst. c InkHVb. Unterhalts-
sowie Vergleichen, Klageanerkennungen und Urteilen betreffend Un- beiträge
terhaltsbeiträge für volljährige Kinder kann die Leistungsfähigkeit der
unterhaltsverpflichteten Personen überprüft werden.
2 Entspricht die Leistungsfähigkeit nicht den festgesetzten oder ver-
einbarten Unterhaltsbeiträgen oder ist ihre Überprüfung nur mit über-
mässigem Aufwand möglich, kann die Leistung verweigert werden.
für volljährige
Kinder