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852.13 OAMAlimV CH-ZH

Art. 34a : Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV)

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Art. 34a

12 1 Bei Unterhaltsverträgen gemäss Art. 4 Bst. c InkHVb. Unterhalts-

sowie Vergleichen, Klageanerkennungen und Urteilen betreffend Un- beiträge

terhaltsbeiträge für volljährige Kinder kann die Leistungsfähigkeit der

unterhaltsverpflichteten Personen überprüft werden.

2 Entspricht die Leistungsfähigkeit nicht den festgesetzten oder ver-

einbarten Unterhaltsbeiträgen oder ist ihre Überprüfung nur mit über-

mässigem Aufwand möglich, kann die Leistung verweigert werden.

für volljährige

Kinder

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