852.13 OAMAlimV CH-ZH Art. 285a : Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV) Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 285a Abs. 3 ZGB vermindert.13 3 11 ← Art. 39 Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV) Art. 11.13 1 Die gesuchstellende Person reicht mit dem Gesuch Unter- → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →