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852.13 OAMAlimV CH-ZH

Art. 1a : Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV)

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Art. 1a

12 Zur Gesuchstellung ist berechtigt

a. bei Unterhaltsbeiträgen für ein minderjähriges Kind der nicht ver-

pflichtete Elternteil, wenn die Unterhaltspflicht gemäss Art. 289

Abs. 1 ZGB7 durch Leistung an diesen zu erfüllen ist,

b. in den übrigen Fällen die unterhaltsberechtigte Person.

Gesuchstellende

Person

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