852.13
OAMAlimV
CH-ZH
Art. 1a : Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV)
Art. 1a
12 Zur Gesuchstellung ist berechtigt
a. bei Unterhaltsbeiträgen für ein minderjähriges Kind der nicht ver-
pflichtete Elternteil, wenn die Unterhaltspflicht gemäss Art. 289
Abs. 1 ZGB7 durch Leistung an diesen zu erfüllen ist,
b. in den übrigen Fällen die unterhaltsberechtigte Person.
Gesuchstellende
Person