852.12
SPMVOMPSPOMPP
CH-ZH
Art. 7 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor und Nachschulbereich (SPMV)
Art. 7
Logopädie ist die Behandlung und Förderung von Kindern
und Jugendlichen mit Störungen der mündlichen und schriftlichen
Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der
Stimme sowie des Schluckens oder mit entsprechenden Risiken.