Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.12 SPMVOMPSPOMPP CH-ZH

Art. 7 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor und Nachschulbereich (SPMV)

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Art. 7

Logopädie ist die Behandlung und Förderung von Kindern

und Jugendlichen mit Störungen der mündlichen und schriftlichen

Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der

Stimme sowie des Schluckens oder mit entsprechenden Risiken.

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