852.12
SPMVOMPSPOMPP
CH-ZH
Art. 5 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor und Nachschulbereich (SPMV)
Art. 5
Heilpädagogische Früherziehung ist die Behandlung und För- Massnahmen
derung von Kindern mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzöge- a. Heil-
rungen, -einschränkungen oder -gefährdungen im familiären und fami- pädagogische
lienergänzenden Umfeld.
Früherziehung