Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.11 KJHVOAJERSIG CH-ZH

Art. 2 : Kinder und Jugendhilfeverordnung (KJHV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

Das Amt für Jugend und Berufsberatung (Amt) vollzieht die Vollzug

Verordnung, soweit nicht Gemeinden oder Dritte zuständig sind.

B. Organisation und Leistungen

← Art. 1 Kinder und Jugendhilfeverordnung (KJHV) Art. 3. 1 Das Amt errichtet in den vier Jugendhilferegionen gemäss Geschäfts- und →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →