Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.1 KJHG CH-ZH

Art. 29 : Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG)

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Art. 29

23 1 Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zürich haben Anspruch

auf sonderpädagogische Massnahmen, wenn

a. ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist oder

b. sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstüt-

zung nicht werden folgen können.

2 Die Verordnung legt den Anspruch gemäss Abs. 1 mit Bezug auf

die Massnahmenart und die Dauer des Anspruchs fest.

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