841.1
WBFVOECOLOGOPEA
CH-ZH
Art. 4 : Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)
Art. 4
¹ Wer um eine staatliche Unterstützung nachsucht, muss die Allgemeine
gute bauliche und architektonische Qualität des Wohnbauvorhabens Anforderungen
nachweisen.
an Wohnbau-
vorhaben
² Nicht unterstützt werden
a. Luxus-, Zweit- und Ferienwohnungen,
b. Alters- und Pflegeheime,
c. Bauvorhaben mit geringem Anteil an Wohnungen.
1. 1. 24-123
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841.1 Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)
II. Förderung des Mietwohnungsbaus
Anforderungen
an Wohnbauten