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841.1 WBFVOECOLOGOPEA CH-ZH

Art. 4 : Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)

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Art. 4

¹ Wer um eine staatliche Unterstützung nachsucht, muss die Allgemeine

gute bauliche und architektonische Qualität des Wohnbauvorhabens Anforderungen

nachweisen.

an Wohnbau-

vorhaben

² Nicht unterstützt werden

a. Luxus-, Zweit- und Ferienwohnungen,

b. Alters- und Pflegeheime,

c. Bauvorhaben mit geringem Anteil an Wohnungen.

1. 1. 24-123

1

841.1 Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)

II. Förderung des Mietwohnungsbaus

Anforderungen

an Wohnbauten

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