Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
841.1 WBFVOECOLOGOPEA CH-ZH

Art. 16 : Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16

1 Die Nebenkosten für Heizung, Warmwasser und Treppen- b. Nebenkosten

hausreinigung sowie die Benützungsgebühren für Antennenanschlüsse und Zusatz-

sind im bewilligten Mietzins nicht enthalten. Sie werden von der Voll- leistungen

zugsbehörde nicht kontrolliert und müssen gesondert ausgewiesen und

abgerechnet werden.

2 Zusätzliche Leistungen müssen besonders vereinbart und unab-

hängig von der Liegenschaftenrechnung abgerechnet werden.

← Art. 15 Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) Art. 17 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →