841.1
WBFVOECOLOGOPEA
CH-ZH
Art. 16 : Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)
Art. 16
1 Die Nebenkosten für Heizung, Warmwasser und Treppen- b. Nebenkosten
hausreinigung sowie die Benützungsgebühren für Antennenanschlüsse und Zusatz-
sind im bewilligten Mietzins nicht enthalten. Sie werden von der Voll- leistungen
zugsbehörde nicht kontrolliert und müssen gesondert ausgewiesen und
abgerechnet werden.
2 Zusätzliche Leistungen müssen besonders vereinbart und unab-
hängig von der Liegenschaftenrechnung abgerechnet werden.