Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
836.11 CEFAMZG CH-ZH

Art. 2 : Verordnung zum EG FamZG

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Art. 2

Die anspruchsberechtigte Person hat auf Verlangen der Fami- Nachweis

lienausgleichskasse die Zulagenberechtigung mit Dokumenten zu bewei- der Zulagen-

sen. Sind die Dokumente nicht in einer schweizerischen Amtssprache berechtigung

abgefasst, kann die Kasse eine amtlich beglaubigte Übersetzung ver-

langen. Die Kosten der Übersetzung gehen zulasten der anspruchs-

berechtigten Person.

B. Familienzulagen für Erwerbstätige

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A/585/2024 · ge (art. 2 RFA)
Administrative Court Upholds Mobile Phone Installation Permit Against Residents' Appeal
Basis for determining the amount of the procedural fee imposed on the appellants.