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832.01 EGKVGLILAMAL CH-ZH

Art. 7 : Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)

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Art. 7

1 Wird mit einem gemäss § 6 Abs. 4 bestimmten Prämienverbil- Mindest-

ligungsanteil der Mindestanspruch einer Person gemäss Art. 65 Abs. 1 bis ansprüche

KVG nicht eingehalten, wird die Prämienverbilligung dieser Person ent-

sprechend erhöht. Die Erhöhung geht zulasten des Gesamtbetrags für

die Prämienverbilligung.

2 Der Mindestanspruch bezieht sich auf die Krankenkassenprämie

eines günstigen Versicherungsmodells bei einer günstigen Versicherung.

3 Der Regierungsrat legt die Grenzen des mittleren Einkommens

gemäss Art. 65 Abs. 1bis KVG fest. Die Grenzen für Familien mit Kin-

dern in Ausbildung gemäss § 6 Abs. 1 lit. e sind um einen Drittel höher

als die Grenzen für Familien mit ausschliesslich minderjährigen Kindern.

1.10.23 - 122

3

832.01

Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)

B. Berechnungsgrundlagen

Alter

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

KV.2005.00079 · zh (§ 7 Abs. 1 und 2 Vo EG KVG)
Premium Reduction Entitlement Based on Previous Year's Tax Factors After Moving
Cited in the reasoning regarding consideration of current tax factors for those moving into Zurich.