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Art. 4 : Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG)

: Selbstbestimmungsgesetz
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Art. 4 : Selbstbestimmungsgesetz

1 Die Leistungen nach diesem Gesetz gehen den Leistungen

nach dem Zusatzleistungsgesetz vom 7. Februar 1971 (ZLG) und dem

Sozialhilfegesetz vom 14. Juni 1981 (SHG) vor.

2 Im Übrigen sind die Leistungen nach diesem Gesetz subsidiär zu

den Leistungen nach anderen Gesetzen.

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