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Art. 2 : Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG)

: Selbstbestimmungsgesetz
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Art. 2 : Selbstbestimmungsgesetz

1 Das Gesetz vollzieht die Bestimmungen des Bundesgesetzes Gegenstand

vom 6. Oktober 2006 über die Institutionen zur Förderung der Einglie-

derung von invaliden Personen (IFEG)13.

2 Es regelt zudem die Beratung, Begleitung und Betreuung von

Menschen mit Behinderung ausserhalb dieser Institutionen.

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