831.3
ZLGLPCLPI
CH-ZH
Art. 7d : Zusatzleistungsgesetz (ZLG)
Art. 7d
17 Die Revisionsstelle der SVA32 prüft auch die Erfüllung jener Revision
Aufgaben, welche die Anstalt aufgrund von Anschlussvereinbarungen
übernommen hat.
Dritter Abschnitt: Vorschriften über die einzelnen Leistungsarten
A. Ergänzungsleistungen