831.3 ZLGLPCLPI CH-ZH Art. 7a : Zusatzleistungsgesetz (ZLG) Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (53 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 7a 17 1 Die politischen Gemeinden können die Aufgaben gemäss ← Art. 7 Zusatzleistungsgesetz (ZLG) Art. 7b → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →