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831.3 ZLGLPCLPI CH-ZH

Art. 28 : Zusatzleistungsgesetz (ZLG)

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Art. 28

21 Verfügungen und Einspracheentscheide über Rückerstat- Vollstreckbar-

tungen, die gemäss Art. 54 ATSG5 vollstreckbar sind, sind vollstreck- keit von Rück-

baren Gerichtsurteilen im Sinne von Art. 80 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG³ gleich- verfügungen

gestellt.

erstattungs-

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