822.4
CH-ZH
Art. 1 : Ruhetags und Ladenöffnungsgesetz
Art. 1
1 Öffentliche Ruhetage sind
a. Sonntage,
b. Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingst-
montag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (26. Dezember).
2 Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag,
Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag.
3 Die in Abs. 1 lit. b genannten öffentlichen Ruhetage werden im
Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt.
Öffentliche
Ruhetage
1. Bezeichnung
Vorschrift