Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
818.22 VSVZODPSPOCDSP CH-ZH

Art. 39 : Verordnung über die Schul und Volkszahnpflege (VSVZ)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39

1 In den Verträgen zwischen den Gemeinden und den priva-

ten Zahnärzten oder deren Berufsorganisation ist die Zusammenarbeit

mit den Zahnärzten sowie deren Entschädigung für die Untersuchun-

gen, Behandlungen und sonstigen Verrichtungen zu regeln.

2 Der Kantonzahnärztliche Dienst kann für diese Verträge im Ein-

vernehmen mit den Gemeinden und der Berufsorganisation der Zahn-

ärzte Muster aufstellen.

Ausführungs-

bestimmungen

der Gesund-

heitsdirektion®

← Art. 38 Verordnung über die Schul und Volkszahnpflege (VSVZ) Art. 40 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →