Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
813.205 INUVOICHOICIS CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die Umwandlung von Investitionsbeiträgen an Spitäler (InUV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

Die Umwandlung früherer Investitionsbeiträge in Guthaben Umwandlungs-

oder Darlehen nach § 28 Abs. 1 SPFG5 erfolgt auf den 1. Januar 2012. datum

← Art. 1 Verordnung über die Umwandlung von Investitionsbeiträgen an Spitäler (InUV) Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →