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Art. 2 : Statut der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwStatut)

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Art. 2

1 Die ipw

Zweck und Auf-

a. dient der integrierten psychiatrischen Versorgung, insbesondere für gaben der ipw

die Regionen Winterthur und Zürcher Unterland,

b. unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen,

c. unterstützt die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesund-

heitswesens.

2 Sie kann mit der Universität Zürich, anderen Universitäten, den

Eidgenössischen Technischen Hochschulen und mit Fachhochschulen

Verträge über die Erbringung von Forschungs- und Lehrleistungen im

Gesundheitsbereich abschliessen.

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