813.181
CH-ZH
Art. 2 : Statut der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwStatut)
Art. 2
1 Die ipw
Zweck und Auf-
a. dient der integrierten psychiatrischen Versorgung, insbesondere für gaben der ipw
die Regionen Winterthur und Zürcher Unterland,
b. unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen,
c. unterstützt die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesund-
heitswesens.
2 Sie kann mit der Universität Zürich, anderen Universitäten, den
Eidgenössischen Technischen Hochschulen und mit Fachhochschulen
Verträge über die Erbringung von Forschungs- und Lehrleistungen im
Gesundheitsbereich abschliessen.