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813.18 LIPW CH-ZH

Art. 3 : Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwG)

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Art. 3

Die Eigentümerstrategie für die ipw umfasst insbesondere

a. mittelfristige Ziele des Kantons als Eigentümer und Vorgaben zu

deren Erreichung,

b. finanzielle Zielwerte, insbesondere zum Eigenkapital, zur Rendite

und zur zulässigen Verschuldung,

c. Vorgaben zum Rechnungslegungsstandard, zur Berichterstattung

und zum Risikocontrolling,

d. Vorgaben zu einer zweckgebundenen Investitions- und Immobilien-

planung (Immobilienstrategie).

Zweck

Eigentümer-

strategie

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