813.18
LIPW
CH-ZH
Art. 2 : Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwG)
Art. 2
Die ipw
a. dient der integrierten psychiatrischen Versorgung, insbesondere für
die Regionen Winterthur und Zürcher Unterland,
b. unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen,
c. unterstützt die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Ge-
sundheitswesens.