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813.162 PRKSWRPHCW CH-ZH

Art. 4 : Personalreglement des Kantonsspitals Winterthur (PRKSW)

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Art. 4

1 Der Spitalrat kann

a.12 Aufgaben gemäss Personalreglement an Spitalratsmitglieder oder

Ausschüsse des Spitalrates delegieren,

b. einzelne Geschäfte aus seinem Zuständigkeitsbereich an ihm nach-

geordnete Stellen oder einzelne Personen delegieren.

2 Die Spitaldirektion kann Teilaufgaben gemäss Personalreglement

an einzelne Spitaldirektionsmitglieder sowie an ihr nachgeordnete

Stellen oder einzelne Personen delegieren.

2

Personalreglement des Kantonsspitals Winterthur (PR-KSW)

813.162

3 Vorbehalten bleiben die dem Spitalrat und der Spitaldirektion

vom Gesetz übertragenen Aufgaben.

B. Arbeitsverhältnis

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