813.162
PRKSWRPHCW
CH-ZH
Art. 4 : Personalreglement des Kantonsspitals Winterthur (PRKSW)
Art. 4
1 Der Spitalrat kann
a.12 Aufgaben gemäss Personalreglement an Spitalratsmitglieder oder
Ausschüsse des Spitalrates delegieren,
b. einzelne Geschäfte aus seinem Zuständigkeitsbereich an ihm nach-
geordnete Stellen oder einzelne Personen delegieren.
2 Die Spitaldirektion kann Teilaufgaben gemäss Personalreglement
an einzelne Spitaldirektionsmitglieder sowie an ihr nachgeordnete
Stellen oder einzelne Personen delegieren.
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Personalreglement des Kantonsspitals Winterthur (PR-KSW)
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3 Vorbehalten bleiben die dem Spitalrat und der Spitaldirektion
vom Gesetz übertragenen Aufgaben.
B. Arbeitsverhältnis