813.161
KSWStatutKSW
CH-ZH
Art. 7 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)
: KSWStatut
Art. 7 : KSWStatut
1 Die Geschäftsleitung14 kann ständige Gremien wie Kommis-
sionen oder Ausschüsse einsetzen.
2 Sie legt deren Organisation, Aufträge und Kompetenzen fest.
Gremien der
Geschäfts-
leitung14
Gliederung
C. Bereiche und Organisationseinheiten14