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813.161 KSWStatutKSW CH-ZH

Art. 7 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)

: KSWStatut
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Art. 7 : KSWStatut

1 Die Geschäftsleitung14 kann ständige Gremien wie Kommis-

sionen oder Ausschüsse einsetzen.

2 Sie legt deren Organisation, Aufträge und Kompetenzen fest.

Gremien der

Geschäfts-

leitung14

Gliederung

C. Bereiche und Organisationseinheiten14

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