Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
813.161 KSWStatutKSW CH-ZH

Art. 4 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)

: KSWStatut
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 : KSWStatut

14 1 Der Spitalrat nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr

a. im Bereich der Leistungserbringung

1. Festlegen der Unternehmensstrategie (§ 10 Abs. 3 Ziff. 8 KSWG),

2. Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen

(§ 10 Abs. 3 Ziff. 12 KSWG),

3. Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen

Direktionen des Regierungsrates (§ 10 Abs. 3 Ziff. 1 KSWG),

4. Abschluss von Verträgen von strategischer Bedeutung über die

Zusammenarbeit mit Dritten,

5. Schaffung und Aufhebung von eigenen Schulen im Gesundheits-

bereich sowie Abschluss von Verträgen über deren gemeinsa-

men Betrieb mit Dritten,

6. Festlegen von weiteren Leistungen gemäss § 3 Abs. 3 KSWG

(§ 10 Abs. 3 Ziff. 9 KSWG),

7. Beschluss über Beteiligungen, Auslagerungen und Neugründun-

gen von Gesellschaften sowie Antragstellung zuhanden des Regie-

rungsrates gemäss § 6 KSWG,

8. Verabschieden des Entwicklungs- und Finanzplans,

9. Verabschieden des Berichts über die Geschäftstätigkeit zuhan-

den des Regierungsrates und zur Veröffentlichung (§ 10 Abs. 3

Ziff. 5 KSWG),

10. Beschluss über die Schaffung, Zusammenfassung und Aufhebung

von Bereichen und Organisationseinheiten,

11. Berichterstattung über die Umsetzung der Eigentümerstrategie

des Regierungsrates gegenüber der für das Gesundheitswesen

zuständigen Direktion des Regierungsrates (§ 10 Abs. 3 Ziff. 3

KSWG);

b. im Bereich der Finanzen: Aufgaben gemäss dem Finanzreglement

des Kantonsspitals Winterthur11;

c. im Bereich des Personalwesens: Aufgaben gemäss dem Personal-

reglement10 des Kantonsspitals Winterthur;

2

Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSW-Statut)

813.161

d. im Bereich der Rechtsetzung

1. Erlass des Spitalstatuts, des Personalreglements10, des Finanz-

reglements11 und der Taxordnung12 (§ 10 Abs. 3 Ziff. 7 KSWG),

2. Erlass seines Organisationsreglements (§ 10 Abs. 3 Ziff. 6

KSWG),

3. weitere Rechtsetzungsaufgaben gemäss diesem Statut;

e. im Bereich der Rechtspflege

1. Behandlung von Rekursen gegen Anordnungen der Geschäfts-

leitung gemäss § 19 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom

24. Mai 19595 (§ 28 Abs. 1 KSWG),

2. Behandlung von Rekursen gegen Rekursentscheide der Ge-

schäftsleitung, wenn der Weiterzug an das Verwaltungsgericht

ausgeschlossen ist (§ 28 Abs. 2 KSWG),

3. Behandlung von Begehren Dritter auf Feststellung, Schaden-

ersatz oder Genugtuung gegenüber dem Kantonsspital gemäss

← Art. 3 : KSWStatut Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut) Art. 5 : KSWStatut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →