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813.161 KSWStatutKSW CH-ZH

Art. 3 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)

: KSWStatut
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Art. 3 : KSWStatut

1 Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des Kantonsspi-

tals. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungs-

aufträge und die strategische Ausrichtung des Kantonsspitals (§ 10 Abs. 1

und 2 KSWG).

2 Die Struktur, die Arbeitsabläufe und die interne Kompetenzord-

nung des Spitalrates richten sich nach seinem Organisationsreglement.

b. Aufgaben

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