813.161
KSWStatutKSW
CH-ZH
Art. 3 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)
: KSWStatut
Art. 3 : KSWStatut
1 Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des Kantonsspi-
tals. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungs-
aufträge und die strategische Ausrichtung des Kantonsspitals (§ 10 Abs. 1
und 2 KSWG).
2 Die Struktur, die Arbeitsabläufe und die interne Kompetenzord-
nung des Spitalrates richten sich nach seinem Organisationsreglement.
b. Aufgaben