Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
813.161 KSWStatutKSW CH-ZH

Art. 2a : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)

: KSWStatut
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2a : KSWStatut

13 Die Organe und Organisationseinheiten des Kantonsspitals Organisations-

organisieren sich nach folgenden Grundsätzen

grundsätze

a. Berücksichtigung der strategischen Bedürfnisse und Ausrichtung

und auf die operativen Bedürfnisse des Kantonsspitals,

b. klare Umschreibung und Abgrenzung der Aufgaben, Kompeten-

zen und Verantwortlichkeiten der Organe, Bereiche und Organisa-

tionseinheiten sowie ihrer Leitungen,

c. Einhaltung einer angemessenen Führungsspanne der Vorgesetzen,

d. Ausschluss von hierarchieübergreifenden Doppelfunktionen.

← Art. 2 : KSWStatut Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut) Art. 2b : KSWStatut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →