813.161
KSWStatutKSW
CH-ZH
Art. 2a : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)
: KSWStatut
Art. 2a : KSWStatut
13 Die Organe und Organisationseinheiten des Kantonsspitals Organisations-
organisieren sich nach folgenden Grundsätzen
grundsätze
a. Berücksichtigung der strategischen Bedürfnisse und Ausrichtung
und auf die operativen Bedürfnisse des Kantonsspitals,
b. klare Umschreibung und Abgrenzung der Aufgaben, Kompeten-
zen und Verantwortlichkeiten der Organe, Bereiche und Organisa-
tionseinheiten sowie ihrer Leitungen,
c. Einhaltung einer angemessenen Führungsspanne der Vorgesetzen,
d. Ausschluss von hierarchieübergreifenden Doppelfunktionen.