813.161
KSWStatutKSW
CH-ZH
Art. 2 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)
: KSWStatut
Art. 2 : KSWStatut
Das Kantonsspital
a. dient der überregionalen medizinischen Versorgung,
b. unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen,
c. unterstützt die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesund-
heitswesens,
d. kann eigene Schulen im Gesundheitswesen gemäss § 2 der Verord-
nung über die Schulen im Gesundheitswesen vom 30. Januar 20026
selber oder gemeinsam mit Dritten betreiben.
Zweck und
Aufgaben des
Kantonsspitals