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813.161 KSWStatutKSW CH-ZH

Art. 2 : Statut über das Kantonsspital Winterthur (KSWStatut)

: KSWStatut
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Art. 2 : KSWStatut

Das Kantonsspital

a. dient der überregionalen medizinischen Versorgung,

b. unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen,

c. unterstützt die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesund-

heitswesens,

d. kann eigene Schulen im Gesundheitswesen gemäss § 2 der Verord-

nung über die Schulen im Gesundheitswesen vom 30. Januar 20026

selber oder gemeinsam mit Dritten betreiben.

Zweck und

Aufgaben des

Kantonsspitals

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