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813.151 USZUSZStatut CH-ZH

Art. 9 : Statut des Universitätsspitals Zürich (USZStatut)

: USZStatut
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Art. 9 : USZStatut

1 Neben den in § 12 a Abs. 2–4 USZG genannten Aufgaben ist

die Spitaldirektion zuständig für

a. Sicherstellung der einwandfreien Führung des Spitalbetriebs mit

Blick auf die medizinische Versorgungsqualität, die Wirtschaftlich-

keit, die Forschung und Lehre sowie die Erfüllung des kantonalen

Leistungsauftrags,

b. Vertretung des Universitätsspitals nach aussen in medizinischen und

operativen Angelegenheiten,

c. Erlass der Geschäftsordnung des Universitätsspitals und des Orga-

nisationsreglements der Spitaldirektion, die vom Spitalrat zu geneh-

migen sind,

d. Erlass von weiteren Ausführungsbestimmungen, wobei der Spitalrat

sich eine Genehmigung vorbehalten kann,

e. Ernennung und Entlassung der obersten Leiterinnen und Leiter der

zentralen Organisationseinheiten,

f. Vollzug der Spitalratsbeschlüsse, soweit der Spitalrat keine andere

Stelle damit betraut hat,

g. Festsetzung der Planerfolgsrechnung und Planbilanz sowie Mittei-

lung an die Gesundheitsdirektion, soweit hierfür nicht der Spitalrat

zuständig ist,

h. Festsetzung einer Geldflussrechnung und einer Finanzbedarfspla-

nung, soweit hierfür nicht der Spitalrat zuständig ist,

i. Festsetzung einer Investitions- und Immobilienplanung in Abstim-

mung mit der Immobilienplanung des Regierungsrates, soweit hierfür

nicht der Spitalrat zuständig ist,

j. Aufbereitung der Unterlagen für die konsolidierte Jahresrechnung

des Kantons.

2 Sie bereitet alle Geschäfte des Spitalrates vor und stellt dazu Antrag,

ausgenommen

a. Personalgeschäfte gemäss § 11 c USZG,

b. Geschäfte der unmittelbaren Aufsicht gemäss § 11 d Abs. 1 USZG,

c. interne Geschäfte des Spitalrates und Geschäfte, die der Spitalrat

gemäss § 12 a Abs. 3 USZG selbst an die Hand genommen hat.

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Statut des Universitätsspitals Zürich (USZ-Statut)

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3 Sie ist für alle weiteren Geschäfte zuständig, die weder dem Spi-

talrat noch einer anderen Organisationseinheit übertragen sind.

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