813.151
USZUSZStatut
CH-ZH
Art. 16 : Statut des Universitätsspitals Zürich (USZStatut)
: USZStatut
Art. 16 : USZStatut
1 Das Universitätsspital verfügt über einen Personalausschuss
von 10 bis 15 Mitgliedern.
2 Die Spitaldirektion regelt in einem Reglement die Aufgaben,
Rechte und Pflichten des Ausschusses und die Verteilung der Sitze auf
die Personalkategorien.