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813.151 USZUSZStatut CH-ZH

Art. 16 : Statut des Universitätsspitals Zürich (USZStatut)

: USZStatut
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Art. 16 : USZStatut

1 Das Universitätsspital verfügt über einen Personalausschuss

von 10 bis 15 Mitgliedern.

2 Die Spitaldirektion regelt in einem Reglement die Aufgaben,

Rechte und Pflichten des Ausschusses und die Verteilung der Sitze auf

die Personalkategorien.

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