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813.151 USZUSZStatut CH-ZH

Art. 13 : Statut des Universitätsspitals Zürich (USZStatut)

: USZStatut
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Art. 13 : USZStatut

1 Die Organisationseinheiten des Universitätsspitals werden Leitung

in der Regel von einer Leiterin oder einem Leiter geführt.

a. durch eine

2 Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller Einzelperson

Mitarbeitenden einer Organisationseinheit, einschliesslich der Mitglieder

des Leitungsgremiums.

3 Sie oder er untersteht der Leiterin oder dem Leiter der unmittelbar

übergeordneten Organisationseinheit.

1.4.24-124

5

b. durch ein

Gremium

813.151

Statut des Universitätsspitals Zürich (USZ-Statut)

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