813.151
USZUSZStatut
CH-ZH
Art. 13 : Statut des Universitätsspitals Zürich (USZStatut)
: USZStatut
Art. 13 : USZStatut
1 Die Organisationseinheiten des Universitätsspitals werden Leitung
in der Regel von einer Leiterin oder einem Leiter geführt.
a. durch eine
2 Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller Einzelperson
Mitarbeitenden einer Organisationseinheit, einschliesslich der Mitglieder
des Leitungsgremiums.
3 Sie oder er untersteht der Leiterin oder dem Leiter der unmittelbar
übergeordneten Organisationseinheit.
1.4.24-124
5
b. durch ein
Gremium
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Statut des Universitätsspitals Zürich (USZ-Statut)