813.13 CH-ZH Art. 21 : Patientinnen und Patientengesetz Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 21 15 ← Art. 20 Patientinnen und Patientengesetz Art. 21a → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →