Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
813.111 CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über Leistungen und Gebühren der kantonalen Spitäler (Taxordnung)

: Taxordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 : Taxordnung

1 Patientinnen und Patienten im Sinne dieser Verordnung

sind Personen, die in einem kantonalen Spital behandelt werden.

Ihnen gleichgestellt sind Personen, die sich auf Grund einer fürsorge-

rischen Freiheitsentziehung in einem kantonalen Spital aufhalten oder

dort im Rahmen eines Massnahmenvollzugs gemäss StGB6 behandelt

werden.

2 Als Behandlung gelten alle medizinischen, pflegerischen und

betreuerischen Massnahmen zur Untersuchung und Therapie.

Patienten-

gruppen

← Art. 1 : Taxordnung Verordnung über Leistungen und Gebühren der kantonalen Spitäler (Taxordnung) Art. 3 : Taxordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →