Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 2 : Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen (AVO FH)

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Art. 2

Konformität mit dem Profil

Der Studiengang entspricht dem von der SDK erlassenen Profil des

Fachhochschulbereichs Gesundheit.

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