811.351
SRKCRS
CH-ZH
Art. 2 : Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen
Art. 2
Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen
Die Antragstellerin hat die allgemeinen Anerkennungsvorausset-
zungen gemäss VO³ Art. 2 zu erfüllen.