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811.351 SRKCRS CH-ZH

Art. 2 : Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen

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Art. 2

Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Die Antragstellerin hat die allgemeinen Anerkennungsvorausset-

zungen gemäss VO³ Art. 2 zu erfüllen.

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