811.35
SDKCDS
CH-ZH
Art. 7 : Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen
Art. 7
Anerkennungsentscheid
Ablehnende Entscheide sind zu begründen und mit einer Rechts-
mittelbelehrung zu versehen.