Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.35 SDKCDS CH-ZH

Art. 7 : Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen

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Art. 7

Anerkennungsentscheid

Ablehnende Entscheide sind zu begründen und mit einer Rechts-

mittelbelehrung zu versehen.

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