811.21
OPMNUOPMN
CH-ZH
Art. 17 : Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe (nuMedBV)
Art. 17
Die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung be- b. Tätigkeits-
rechtigt Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, auf ärztliche Ver- bereich
ordnung hin körperliche und neuropsychologische Funktionsstörun-
gen insbesondere durch Anwendung gezielt ausgewählter Tätigkeiten
zu behandeln.