810.6
WFVFFPAFC
CH-ZH
Art. 4 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
: Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV
Art. 4 : Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV
Standortkanton ist der Kanton, in dem das Spital liegt.
Standortkanton
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Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
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