Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.6 WFVFFPAFC CH-ZH

Art. 4 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)

: Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV
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Art. 4 : Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV

Standortkanton ist der Kanton, in dem das Spital liegt.

Standortkanton

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