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810.6 WFVFFPAFC CH-ZH

Art. 1 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)

: Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV
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Art. 1 : Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV

Der Kanton Zürich tritt der Interkantonalen Vereinbarung

über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärzt-

lichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom

20. November 2014 bei.

1 OS 77, 241.

2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022.

3 ABI 2015-06-19.

4 LS 615.

1.7. 22-117

1

810.6

Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung (WFV)

Interkantonale Vereinbarung

über die kantonalen Beiträge an die Spitäler

zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

und deren Ausgleich unter den Kantonen

(Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)

(vom 20. November 2014)

Gegenstand und

Zweck

Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) Art. 2 : Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV →

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