810.6
WFVFFPAFC
CH-ZH
Art. 1 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
: Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV
Art. 1 : Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV
Der Kanton Zürich tritt der Interkantonalen Vereinbarung
über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärzt-
lichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom
20. November 2014 bei.
1 OS 77, 241.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022.
3 ABI 2015-06-19.
4 LS 615.
1.7. 22-117
1
810.6
Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung (WFV)
Interkantonale Vereinbarung
über die kantonalen Beiträge an die Spitäler
zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung
und deren Ausgleich unter den Kantonen
(Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
(vom 20. November 2014)
Gegenstand und
Zweck
Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
Art. 2 : Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV →