810.5
IVHSMCISMHSAIMS
CH-ZH
Art. 8 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)
: Ratifikation IVHSM
Art. 8 : Ratifikation IVHSM
Besondere Anforderungen an die Planung der Kapazitäten
Bei der Zuordnung der Kapazitäten sind folgende Vorgaben zu
beachten
a. Die gesamten in der Schweiz verfügbaren Kapazitäten sind so zu
bemessen, dass die Zahl der Behandlungen, die sich unter um-
fassender kritischer Würdigung erwarten lassen, nicht überschrit-
ten werden kann.
b. Die resultierende Anzahl der Behandlungsfälle der einzelnen
Einrichtung pro Zeitperiode darf die kritische Masse unter den
Gesichtspunkten der medizinischen Sicherheit und der Wirtschaft-
lichkeit nicht unterschreiten.
c. Den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Zentren im Ausland
kann Rechnung getragen werden.