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810.5 IVHSMCISMHSAIMS CH-ZH

Art. 7 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)

: Ratifikation IVHSM
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Art. 7 : Ratifikation IVHSM

Grundsätze

1 Zur Gewinnung von Synergien ist darauf zu achten, dass die hoch-

spezialisierten Leistungen auf wenige universitäre oder multidiszipli-

näre Zentren konzentriert werden.

2 Die Planung gemäss dieser Vereinbarung soll mit jener im Bereich

der Forschung abgestimmt werden. Forschungsanreize sollen gesetzt

und koordiniert werden.

3 Die Interdependenzen zwischen verschiedenen hochspezialisier-

ten medizinischen Bereichen sind bei der Planung zu berücksichtigen.

4 Die Planung umfasst jene Leistungen, die durch schweizerische

Sozialversicherungen mitfinanziert werden.

5 Die Zugänglichkeit für Notfälle sind bei der Planung zu berück-

sichtigen.

1.4.09-64

5

810.5

IVHSM

Die Planung berücksichtigt die vom schweizerischen Gesund-

heitswesen erbrachten Leistungen für das Ausland.

7 Bei der Planung können Kooperationsmöglichkeiten mit dem

nahen Ausland genutzt werden.

8 Die Planung kann in Stufen erfolgen.

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