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810.5 IVHSMCISMHSAIMS CH-ZH

Art. 2 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)

: Ratifikation IVHSM
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Art. 2 : Ratifikation IVHSM

Vollzug der Vereinbarung

Die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek-

torinnen und -direktoren aus den Vereinbarungskantonen wählen ein

Beschlussorgan (HSM-Beschlussorgan), dem der Vollzug der Verein-

barung obliegt. Dieses setzt ein Fachorgan sowie ein Projektsekretariat

ein.

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1 Art. 39 KVG: geändert durch Beschluss der Bundesversammlung am 21. De-

zember 2007; tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

IVHSM 810.5

2. Abschnitt: Die Organisation der interkantonalen Planung

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