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IVHSMCISMHSAIMS
CH-ZH
Art. 2 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)
: Ratifikation IVHSM
Art. 2 : Ratifikation IVHSM
Vollzug der Vereinbarung
Die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek-
torinnen und -direktoren aus den Vereinbarungskantonen wählen ein
Beschlussorgan (HSM-Beschlussorgan), dem der Vollzug der Verein-
barung obliegt. Dieses setzt ein Fachorgan sowie ein Projektsekretariat
ein.
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1 Art. 39 KVG: geändert durch Beschluss der Bundesversammlung am 21. De-
zember 2007; tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
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2. Abschnitt: Die Organisation der interkantonalen Planung