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810.5 IVHSMCISMHSAIMS CH-ZH

Art. 17 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)

: Ratifikation IVHSM
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Art. 17 : Ratifikation IVHSM

Änderung der Vereinbarung

Stellen die Vereinbarungskantone fest, dass eine Anpassung der

Vereinbarung erforderlich ist, nehmen sie entsprechende Verhandlun-

gen auf. Auf Antrag von drei Vereinbarungskantonen leitet die GDK

die Anpassung der Vereinbarung ein. Die Anpassung tritt in Kraft,

wenn ihr sämtliche Vereinbarungskantone beigetreten sind.

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