810.5
IVHSMCISMHSAIMS
CH-ZH
Art. 17 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)
: Ratifikation IVHSM
Art. 17 : Ratifikation IVHSM
Änderung der Vereinbarung
Stellen die Vereinbarungskantone fest, dass eine Anpassung der
Vereinbarung erforderlich ist, nehmen sie entsprechende Verhandlun-
gen auf. Auf Antrag von drei Vereinbarungskantonen leitet die GDK
die Anpassung der Vereinbarung ein. Die Anpassung tritt in Kraft,
wenn ihr sämtliche Vereinbarungskantone beigetreten sind.
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