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810.5 IVHSMCISMHSAIMS CH-ZH

Art. 16 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)

: Ratifikation IVHSM
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Art. 16 : Ratifikation IVHSM

Geltungsdauer und Ausserkrafttreten

1 Die Vereinbarung gilt unbefristet.

2 Sie tritt ausser Kraft, wenn die Zahl der Mitglieder unter 17 fällt

oder wenn einer der Kantone mit Universitätsspital (Zürich, Bern,

Basel-Stadt, Waadt oder Genf) austritt.

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