810.5
IVHSMCISMHSAIMS
CH-ZH
Art. 16 : Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (Ratifikation IVHSM)
: Ratifikation IVHSM
Art. 16 : Ratifikation IVHSM
Geltungsdauer und Ausserkrafttreten
1 Die Vereinbarung gilt unbefristet.
2 Sie tritt ausser Kraft, wenn die Zahl der Mitglieder unter 17 fällt
oder wenn einer der Kantone mit Universitätsspital (Zürich, Bern,
Basel-Stadt, Waadt oder Genf) austritt.