810.4
VKGLVPC
CH-ZH
Art. 1 : Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (VKG)
Art. 1
Die Kantonsapotheke Zürich (KAZ) wird in eine Aktienge- Rechtsform
sellschaft nach Art. 620 ff. OR umgewandelt. Die Gesellschaft hat ih- und Sitz
ren Sitz im Kanton Zürich.