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810.4 VKGLVPC CH-ZH

Art. 1 : Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (VKG)

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Art. 1

Die Kantonsapotheke Zürich (KAZ) wird in eine Aktienge- Rechtsform

sellschaft nach Art. 620 ff. OR umgewandelt. Die Gesellschaft hat ih- und Sitz

ren Sitz im Kanton Zürich.

Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (VKG) Art. 2 →

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