Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.1 GESGLS CH-ZH

Art. 17f : Gesundheitsgesetz (GesG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17f

23 1 Die Ersatzabgaben und die Sockelbeiträge werden von

der erhebenden Stelle für die Erfüllung folgender Aufgaben verwendet

a. Erstellen der Dienstpläne,

b. Administrativverkehr mit den Notfalldienstpflichtigen,

c. Kalkulation und Inkasso der Ersatzabgaben,

d. weitere organisatorische Aufgaben.

2 Sie können überdies verwendet werden für Beiträge an

a. trotz Mahnung unbezahlt gebliebene Rechnungen für Notfalldienst-

leistungen,

b. durch Tarife nicht oder ungenügend gedeckte Leistungen im Rah-

men der Notfalldienste.

f. Verwendung

der Ersatz-

abgabe und des

Sockelbeitrags

← Art. 17e Gesundheitsgesetz (GesG) Art. 17g →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →